Winterbaumerkblatt: Regelung zum Saison-Kurzarbeitergeld

Das erstmals in der Schlechtwetterzeit 2006/2007 eingeführte Saison-Kurzarbeitergeld ist ein erfolgreiches Instrument der gesetzlichen Winterbauförderung. Die Lohnersatzleistung der deutschen Rentenversicherung hat das Ziel, die ganzjährige Beschäftigung im Baugewerbe zu verstetigen. Es ist eine Sonderform des (konjunkturellen) Kurzarbeitergeldes, durch das speziell Entlassungen in den Wintermonaten und einem damit einhergehenden Anstieg der Arbeitslosigkeit im Winter vermieden werden soll. Aufgrund der tariflichen Regelungen über eine betriebliche Arbeitszeitverteilung (Arbeitszeitflexibilisierung) haben die Baubetriebe die Möglichkeit, die Arbeitszeit ganzjährig der jeweiligen Auftragslage und Witterung anzupassen. Durch die Führung von Arbeitszeitkonten besteht die Möglichkeit, Guthabenstunden in den auftragsstarken Monaten anzusparen, um diese in den auftragsschwachen Monaten und bei Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit einzubringen. In der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) entfällt bei Arbeitsausfall der Lohnanspruch des Arbeitnehmers. Den Baubetrieben und Bauarbeitnehmern wird stattdessen Saison-Kurzarbeitergeld und die ergänzenden Leistungen (Sozialaufwandserstattung, Zuschuss-Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld) gewährt.

Alle Erläuterungen entsprechen den aktuellen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Weitere Hinweise können im Downloadbereich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter „Bundesagentur für Arbeit  Merkblätter und Formulare für Unternehmen“ unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung sowie die aktuell gültigen fachlichen Weisungen zum SGB III können unter https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen abgerufen werden

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