Inflationsausgleichsprämie

Die Betriebe im Innungsverband des Zimmerer- und Holzbaugewerbes Westfalen, haben die Möglichkeit einen freiwilligen Betrag zur Inflationsausgleichsprämie (Löhne und Gehälter) auszuzahlen. Man kann sich hier an der Inflationsausgleichsprämie, die im Baugewerbe tariflich vereinbart wurde, orientieren: Für 2023 wurden dort 500,-€ und für 2024 dann weitere 500,- € vereinbart. Eine entsprechende Mustervereinbarung finden Sie hier:

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