Änderungen bei den Pfändungsfreigrenzen!

Ab dem 1.Juli 2023 gelten neue unpfändbare Beträge für Arbeitseinkommen von Arbeitnehmern. Für Arbeitnehmer ohne unterhaltspflichtige Personen liegt der monatliche Betrag bei 1402,28 €, bei bestehender Unterhaltspflicht erhöht er sich um 527,76 €. Für jede weitere Person, der Unterhalt gewährt wird, erhöht sich der Betrag um 294,02 € monatlich. Die neuen Pfändungsfreibeträge gelten auch für wöchentliche und tägliche Zahlungen.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Überschreitung der Pfändungsfreigrenzen rechtliche Konsequenzen haben kann. Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer unbedingt darauf achten, dass ihre Löhne oder Gehälter nicht gepfändet werden können.

Die neuen Beträge, die ab dem 1. Juli 2023 gelten, sind auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Schaut euch die Tabelle unter dem folgenden Link an, um die Änderungen im Detail zu sehen:

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